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   LAG Nürnberg, 06.11.1995 - 5 Ta 193/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8226
LAG Nürnberg, 06.11.1995 - 5 Ta 193/95 (https://dejure.org/1995,8226)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06.11.1995 - 5 Ta 193/95 (https://dejure.org/1995,8226)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06. November 1995 - 5 Ta 193/95 (https://dejure.org/1995,8226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitnehmers Vorkehrungen zu treffen, so dass die Kündigung ihn auch während des Urlaubs erreicht; Zugang der Kündigung, wenn dem Arbeitgeber bekannt ist, dass der Arbeitnehmer im Urlaub ist; Verspätete Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51

    Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.1995 - 5 Ta 193/95
    Die dann notwendig werdenden ergänzenden Angaben können auch nach Ablauf der vorgeschriebenen Zweiwochenfrist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG vorgebracht werden (vgl. Zöller, ZPO , 16. Aufl., § 236 Rdn. 6; BGHZ 2, 342 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 5 Ta 257/02

    Sicherstellung des Zugangs rechtsgeschäftlicher Erklärungen am Wohnort eines

    Während der Dauer des Urlaubes muss er also keine Vorsorge treffen, dass ihm die Post an den Urlaubsort nachgesandt wird, oder er in sonstiger Weise von der zu Hause eingehenden Post Kenntnis erlangt (LAG Hamm 28.03.1996 - 5 Ta 161/95 - LAGE § 5 KSchG Nr. 78; LAG Köln 04.03.1996 - 10 Ta 322/95 - LAGE § 5 KSchG Nr. 75; Erfurter Kommentar/Ascheid § 5 KSchG Rn. 17; von Hoyningen-Huene/Linck § 5 KSchG Rn. 18; Kiel/Koch Betriebsbedingte Kündigung Rn. 74, differenzierend KR/Friedrich § 5 KSchG Rn. 60 und LAG Nürnberg 06.11.1995 - 5 Ta 193/95 -LAGE § 5 KSchG Nr. 71).
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